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Die AfD-Fraktion im Landtag hat keinen eigenen Fraktionssitzungssaal

Als einzige Fraktion hat die AfD keinen eigenen Sitzungssaal – sie muss 3 Minuten von ihren Büros in der Urbanstraße in das Bürger- und Medienzentrum laufen – bei Wind und Wetter. Während Grüne/CDU und SPD eigene Fraktionsräume im Haus haben (die zum Teil viel zu groß sind)!

Quelle: Google Maps.

2 Minuten plus Überquerung B27 und Weg ins Bürger- und Medienzentrum.

Hier befindet sich der Fraktionssitzungssaal der AfD:

Es gibt einen Tunnel, der das Haus der Abgeordneten mit dem Medienzentrum verbindet, den alle Abgeordneten nutzen dürfen – ausser die AfD-Abgeordneten!

Ausführlicher Bericht im Südkurier: Die AfD wächst und niemand will mit ihr unter einem Dach sitzen

Die AfD hat eine Anrecht auf einen Fraktionssitzungssaal – sofort! – und nicht erst in 1 Jahr!

Die Vorgehensweise verstößt gegen folgende Grundsätze:

  1. Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit (§ 7 BHO/LHO): Wenn ein bestehender, geeigneter Saal (z. B. in der Königstraße) durch Umzug oder Umwidmung ohne oder mit geringeren Kosten genutzt werden könnte, ein teurer Neubau/Umbau aber vorgezogen wird, liegt potenziell ein Verstoß vor. Es muss eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung erfolgen, die Alternativen (z. B. Umzug der SPD oder Teilverlagerung) prüft. Reine „politische Unwilligkeit“ anderer Fraktionen rechtfertigt keine unnötigen Steuerausgaben.
  2. Gleichbehandlungs- und Chancengleichheitsgrundsatz:
    • Art. 3 Abs. 1 GG (Allgemeiner Gleichheitssatz) i. V. m. Art. 21 Abs. 1 GG (Parteienfreiheit und Chancengleichheit): Fraktionen müssen angemessen ausgestattet werden, um ihre Arbeit zu leisten. Differenzierungen sind nach Fraktionsstärke möglich, aber nicht willkürlich oder diskriminierend.
    • § 5 PartG (Parteiengesetz): Wenn Räume anderen Parteien/Fraktionen zur Verfügung gestellt werden, müssen alle gleichbehandelt werden (abgestuft nach Bedeutung/Wahlergebnis). Eine Benachteiligung allein wegen politischer Ausrichtung (z. B. durch Verweigerung bestehender Räume) verstößt dagegen.

Die Vergabe von Fraktionsräumen erfolgt typischerweise durch den Ältestenrat oder Landtagsverwaltung. Ähnliche Streitigkeiten (z. B. im Bundestag um den Otto-Wels-Saal) zeigen, dass Gerichte (BVerfG) traditionelle Zuweisungen oder Mehrheitsentscheidungen stützen, aber keine unverhältnismäßigen Mehrkosten oder klare Diskriminierung dulden.

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