Was die AfD unter Remigration versteht
Von Stephan Köthe
Was die AfD unter dem Begriff Remigration versteht, ist exakt definiert – im Bundestagswahlprogramm (Seite 101):
1) Wir werden vollziehbar ausreisepflichtige Personen konsequent abschieben und bestehende Fehlanreize (Bürgergeld, Bleiberechte für Ausreisepflichtige, Turboeinbürgerung) abstellen.
2) Wenn der Fluchtgrund entfällt – wie aktuell in Syrien –, endet der Schutzanspruch, der zeitlich begrenzt ist und keinesfalls eine Anwartschaft auf eine dauerhafte Einwanderung begründet.
3) Ausländische Gefährder, Extremisten und schwere Straftäter werden wir vorrangig zurückführen.
4) Die Ausweisung ausländischer Straftäter insbesondere bei Gewalt-, Drogen- und Sexualdelikten sowie bei der organisierten und Clankriminalität werden wir deutlich erleichtern.
5) Dem Import ausländischer Konflikte auf deutschem Boden werden wir nicht länger tatenlos zusehen. Das gilt für die Ausrufung des Kalifats genauso wir für muslimischen Antisemitismus. Die Remigration ausländischer Straftäter werden wir auch in diesem Zusammenhang deutlich erleichtern.


