Die 2. Sitzung des 18. Landtags von Baden-Württemberg vom 13.05.2026
Eröffnet wurde die Sitzung von Thomas Strobl (CDU), dem am 12.05.2026 gewählten Landtagspräsidenten.
Die Eröffnung
Gleich zu Beginn rügt Landtagspräsident Thomas Strobl in scharfer Weise das Verhalten einens namentlich nicht genannten Abgeordneten, der einen Post seines ausgefüllten Wahlzettels im Internet veröffentlicht hat.
Thomas Strobl erklärt: „Damit habe der betreffende Abgeordnete gegen das Prinzip der geheimen Wahl verstoßen„. Abgeordnete hätten gegenüber den Bürgern eine Vorbildfunktion. „Es ist schändlich, wenn Abgeordnete etwas tun, was Bürger bei Wahlen gerade nicht tun sollen“, sagte Strobl. Das Wahlrecht sei essenziell für die Demokratie und dürfe nicht beschädigt werden. Er appelliere eingehend, dass sich solche Vorgänge nicht wiederholten, so Strobl.
Mein Kommentar: Nach meinem Verständnis handelt es sich um legales Verhalten. Die Geschäftsordnung spricht von einer geheimen Wahl. Allerdings schließt das nicht aus, dass ich mein eigenes Wahlverhalten vor oder nach einer Wahl veröffentlichen darf.
Die Bundeswahlleiterin erklärt:
Der Grundsatz der geheimen Wahl soll sicherstellen, dass niemand Kenntnis davon erlangt, für welchen Wahlvorschlag eine Wählerin oder ein Wähler gestimmt hat. Das Wahlgeheimnis dient zugleich dem Grundsatz der Freiheit der Wahl. Andere Wählerinnen und Wähler sollen vor einer Beeinflussung bei ihrer eigenen Stimmabgabe geschützt werden.
Das Wahlgeheimnis verpflichtet den Staat, Vorkehrungen zum Schutze der geheimen Stimmabgabe zu treffen. Auch bei der Erstellung der repräsentativen Wahlstatistik ist durch Vorkehrungen sicherzustellen, dass das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Eine Verletzung des Wahlgeheimnisses ist strafbar.
Da der Grundsatz der geheimen Wahl die freie Wahlentscheidung sichern will, ist die Wählerin oder der Wähler selbst grundsätzlich nicht verpflichtet, das Wahlgeheimnis zu wahren. Vor und nach der Wahlhandlung darf das Stimmverhalten offenbart werden. Etwas anderes gilt für die Wahlhandlung selbst: eine wahlberechtigte Person darf nicht nur, sondern sie muss geheim wählen. Deshalb muss sie die zur Sicherung des Wahlgeheimnisses erlassenen Vorschriften einhalten und den Anordnungen des Wahlvorstands im Wahlraum Folge leisten.
Der Einhaltung des Wahlgeheimnisses dienen u. a.:
- Aufstellen von Wahlkabinen oder sonstiger Sichtschutzvorrichtungen in den Wahllokalen zur unbeobachteten Kennzeichnung des Stimmzettels,
- Film- und Fotografierverbot in den Wahlkabinen,
- Falten des Stimmzettels in der Weise, dass die Stimmabgabe nicht erkennbar ist,
- bei der Briefwahl Verwendung eines Stimmzettelumschlags.
Quelle: https://www.bundeswahlleiterin.de/service/glossar/w/wahlgeheimnis.html
Weiter erklärt die Bundeswahlleiterin am 19.02.2025:
Quelle: https://x.com/Wahlleitung_de/status/1892171899083341900
Die Staatsanwaltschaft Wiesbaden: Ein eigener Stimmzettel darf sehr wohl veröffentlicht werden.
Quelle: https://www.anwalt.org/trotz-wahlgeheimnis-darf-eigener-stimmzettel-veroeffentlicht-werden/
Mein Kommentar: Ein Abgeordneter hat das Recht, sein Stimmverhalten vor und nach der Wahlhandlung zu offenbaren! Filmen und Fotografieren in den Wahlkabinen ist nicht erlaubt. Das Veröffentlichen eines Fotos von einem ausgefüllten Wahlzettel verstößt meiner Ansicht nach nicht gegen die Ordnung des Hauses, da das Foto auf dem Weg von der Wahlkabine zur Urne gemacht werden kann. Im Landtag von Baden-Württemberg sind die Wahlkabinen ausserhalb des Plenarsaals im Foyer aufgestellt.
Thomas Strobl weiß, dass das Posten seines eigenen Wahlentscheids legal ist. Er verurteilt das Verhalten trotzdem ausgiebig, an exponierter Stelle (gleich zu Beginn, wo die Aufmerksamkeit am größten ist) und aufs Schärfste – wohl kalkuliert ohne die Nennung der Partei oder des Namens des Abgeordneten – weil er weiß:
- dass die Presse den Namen herausfinden und bekannt machen wird
- dass die Anwürfe haften bleiben
- dass viele die AfD deshalb verurteilen werden
- dass wenige die Wahrheit erfahren
Und so ist es gekommen:
Die Stuttgarter Zeitung schreibt: Kritik von Strobl – AfD-Abgeordneter soll Wahlzettel gepostet haben.
Quelle: https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.landtag-in-baden-wuerttemberg-kritik-von-strobl-afd-abgeordneter-soll-wahlzettel-gepostet-haben.b8275cee-1180-470e-acf7-58f903b232b6.html
Die Landtagsverwaltung schreibt: Wahlzettel fotografiert und gepostet? Kritik von Strobl
Quelle: https://www.landtag-bw.de/de/aktuelles/dpa-nachrichten/wahlzettel-fotografiert-und-gepostet-kritik-von-strobl-633972
In keinem Artikel wird der eigentliche Skandal thematisiert: dass der Name des Wahlvorschlags der Opposition auf dem Wahlzettel gefehlt hat! Die Leser werden über Strobls Rüge informiert – die nicht hinterfragt wird – und sie erfahren nicht, dass die Rechte der Opposition verletzt wurden. Nenne mir ein demokratisches Land, auf dem der Wahlvorschlag der Opposition nicht gleich behandelt wird – und die Presse nicht darüber berichtet!
Die Wahl des Ministerpräsidenten
Landtagspräsident Thomas Strobl erbittet um Vorschläge für Kandidaten für das Amt des Ministerpräsidenten aus der Mitte des Hauses:
Vom Fraktionsvorsitzenden der Grünen, Andreas Schwarz, wird Cem Özdemir (Grüne) vorgeschlagen.
Vom Parlamentarischen Geschäftsführer der AfD, Miguel Clauß, wird Manuel Hagel (CDU) vorgeschlagen.
Entgegen der Geschäftsordnung erhält Manuel Hagel (CDU) das Wort und darf eine offensichtlich vorbereitete Erklärung von sich gegeben. Er schlägt keinen Kandidaten vor.
Die Geschäftsordnung sieht an dieser Stelle keine Wortbeiträge vor, auch keine Abfrage, ob ein Kandidat zur Verfügung steht. Ein gewählter Kandidat wird nach der Wahl gefragt, ob er die Wahl annimmt – und könnte sie an dieser Stelle ausschlagen – nicht aber vor der Wahl!
Die Wortmeldung von Manuel Hagel bleibt ungerügt. Landtagspräsident Strobl (CDU) verschafft seiner eigenen Partei einen Vorteil und eine formal falsche Rechtfertigung, warum Manuel Hagel nicht auf dem Stimmzettel steht.
So sah der Wahlzettel aus:

Das ist in meinen Augen ein ungültiger Stimmzettel!
Der Wahlvorschlag der Opposition fehlt! 😱
Die Option „Ja“ darf es bei einer Einzelwahl mit mehr als einer Person nicht geben.
Auf keinem Mitgliederparteitag der AfD würde so ein Wahlzettel von den Mitgliedern akzeptiert werden. Jeder Landesschiedsrichter der AfD würde hier für eine Wahlwiederholung entscheiden.
Das Ergebnis:
Cem Özdemir: 93 (59%)
Manuel Hagel: 34
Nein: 26
Enthaltung: 4
19 Abgeordnete der CDU haben nicht für Cem Özdemir gestimmt. Das sind rund 1/3 der CDU-Abgeordneten. Das ist der konservativ-liberale Rest der CDU, der regelmässig durch die 2/3 links-grüne CDU-Abgeordneten überstimmt wird – und deshalb untergeht. Keiner von ihnen hatte den Mut, ihren eigenen Fraktionsvorsitzenden, Manuel Hagel, zu wählen – oder wussten nicht, dass sie ihn hätten wählen können – weil er nicht auf dem Stimmzettel stand! 44 CDUler hätten Manuel Hagel zum Ministerpräsidenten wählen können – und taten es nicht! Die CDU gewinnt 80% aller Direktmandate in Baden-Württemberg und verfehlt wegen 27.354 Stimmen (0,5%) die Mehrheit bei den Zweitstimmen, maßgeblich verursacht durch die niederträchtige Rehaugen-Affäre, die von der Grünen-Bundestagsabgeordnete Zoe Mayer initiert und von Cem Özdemir nicht gestoppt wurde. Und die CDU unterwirft sich diesen Grünen? Das tut weh beim Zuschauen!
Ergebnis: Wer CDU wählt, bekommt Grüne Politik!
Was Angst macht: Cem Özdemir will die AfD verbieten und begründet das mit einer Lüge!
Glaubst Du nicht? Schau Dir das Video an:
Quelle: Instagram von Cem Özdemir von 23.02.2026: https://www.instagram.com/reel/DVG87BqCg8C/?igsh=MXR1ZGNmMDQ0NGQ5cQ%3D%3D
Ministerpräsident Cem Özdemir will mit seiner 2/3 Mehrheit im Parlament, die einzige relevante Opposition verbieten – und begründet das mit einer Lüge:
Die AfD wolle deutsche Staatsbürger abschieben.
So definiert das Bundestagswahlprogramm 2025 den Begriff Remigration (Seite 101):
1) Wir werden vollziehbar ausreisepflichtige Personen konsequent abschieben und bestehende Fehlanreize (Bürgergeld, Bleiberechte für Ausreisepflichtige, Turboeinbürgerung) abstellen.
2) Wenn der Fluchtgrund entfällt – wie aktuell in Syrien –, endet der Schutzanspruch, der zeitlich begrenzt ist und keinesfalls eine Anwartschaft auf eine dauerhafte Einwanderung begründet.
3) Ausländische Gefährder, Extremisten und schwere Straftäter werden wir vorrangig zurückführen.
4) Die Ausweisung ausländischer Straftäter insbesondere bei Gewalt-, Drogen- und Sexualdelikten sowie bei der organisierten und Clankriminalität werden wir deutlich erleichtern.
5) Dem Import ausländischer Konflikte auf deutschem Boden werden wir nicht länger tatenlos zusehen. Das gilt für die Ausrufung des Kalifats genauso wie für muslimischen Antisemitismus. Die Remigration ausländischer Straftäter werden wir auch in diesem Zusammenhang deutlich erleichtern.
Hier siehst Du ein Video von Martin Hess, der Dir die Wahrheit sagt!
Cem Özdemir im Februar 2026: „Ich werde das [Verbot der AfD] jetzt nicht vor der Wahl zur Forderung erheben… …da mir das Thema so wichtig ist… möchte ich, dass wir nach der Wahl ernsthaft über dieses Thema reden und ich möchte das möglichst parteiübergreifend auf den Weg bringen!“ 😱
Impressionen



Wir haben Manuel Hagel als Ministerpräsident vorgeschlagen. Die CDU hätte die Grünen aus der Regierung halten können, hat diese Möglichkeit aber nicht genutzt. Damit wurde ein echter Politikwechsel erneut vertan. Statt klarer Entscheidung für Veränderung bleibt es beim bisherigen Kurs.
Nur die AfD steht für einen wahren Politikwechsel!






